Monatsgebühr für das Schuljahr 2025/2026
für ansässige Kinder, wobei für die Monate September und Juni der volle Beitrag zu entrichten ist:
70,00 Euro pro Kind für die ordentliche Unterweisungszeit
74,00 Euro pro Kind für die verlängerte Unterweisungszeit
für nicht in der Gemeinde ansässige Kinder (ausgenommen Schernag):
79,00 Euro pro Kind für die ordentliche Unterweisungszeit
99,00 Euro pro Kind für die verlängerte Unterweisungszeit
In sozialen Härtefällen können auf Antrag des Betroffenen Reduzierungen gewährt werden.
Siehe auch Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 254 vom 03.09.2025