Hobbyisten - Antrag auf Ausstellung des Erkennungsausweises

Ein Formular zur Beantragung eines Ausweises für Hobbyisten, die selbstgemachte Produkte verkaufen.

Themen
Kategorien
Veröffentlichungsdatum

24.04.2025

Beschreibung

Wie vom Beschluss der Landesregierung vom 4. Juni 2014, Nr. 435, vorgesehen, müssen die Teilnehmer an an Märkten (Flohmarkt, Themenmärkte wie Weihnachtsmarkt usw.) nun in einer Datenbank erfasst werden. Somit kann die korrekte Ausübung des sogenannten hobbymäßigen Verkaufs und Tauschs überwacht werden. 

Der Erkennungsausweis für Hobbyisten kann mit dem beiliegenden Formular beantragt werden.
Kosten: Stempelgebühr von 2x 16,00 €
Der Erkennungsausweis ist ab dem Ausstellungsdatum für vier Jahre gültig und berechtigt zu maximal 18 Teilnahmen an Märkten pro Jahr.

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application/pdf

Lizenz

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Veröffentlichungsdatum

24.04.2025

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Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 11:55 Uhr

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