Werbesteuer und Plakatierungsdienst

Werbesteuer und Plakatierungsdienst

Die Gemeindeverwaltung von Nals hat den Dienst zur Feststellung und Einhebung der Werbesteuer und der Gebühr für die öffentliche Plakatierung an die Firma Südpla GmbH aus Meran mittels Konzessionsvertrag vergeben.

Werbung und Werbesteuer 

Die Werbesteuer ist für jegliche Werbung geschuldet, die an öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Orten erfolgt, oder von dort aus wahrnehmbar ist. Als Werbemittel gelten unter anderem:

  • Schilder und Aufschriften
  • Banner
  • Aufkleber
  • Werbung auf Fahrzeugen
  • Flugblätter

Wer daran interessiert ist, ein Schild oder eine Aufschrift anzubringen, muss zunächst ein Ansuchen auf Stempelpapier an das Bauamt der Gemeinde (siehe Formular) mit den Angaben zur Person, Steuernummer, Beschreibung und Maße der Anlage und Angabe des Standortes stellen.

Handelt es sich um Werbung auf Fahrzeugen, Aufkleber oder Flugblätter muss der Interessierte vor Beginn der Werbung eine schriftliche Erklärung im Steueramt der Gemeinde abgeben, die dann dem Konzessionär zur Berechnung der Steuer weiterleitet wird. Die Meldung kann auch direkt beim Konzessionär eingereicht werden (siehe Formular).

Werbesteuerfrei ist weiterhin für alle Unternehmen die Anbringung auf Firmenfahrzeugen der reinen Firmendaten (Firmenbezeichnung, beim Landesgericht registriertes Firmenlogo, Adresse, Telefonnummer, usw. ohne Werbeslogans), höchstens zweimal auf jeweils maximal einem halben Quadratmeter Fläche.

Die Meldung einer Werbung mit Jahresdauer gilt auch für die folgenden Jahre, sofern keine Abmeldung bzw. Änderungsmeldung erfolgt.

Die Abmeldung ist innerhalb 30. April des laufenden Jahres obligatorisch und niemals rückwirkend.

Die Werbesteuer ist von demjenigen geschuldet, der über das Werbemittel verfügt und zwar im Ausmaß nach Art und Fläche des Werbemittels, sowie nach der Dauer der Werbung, wobei zwischen zeitweiliger und dauerhafter Werbung unterschieden wird. Die Bezahlung erfolgt innerhalb 30. April des Bezugsjahres.

Die Flächen mit weniger als einem Quadratmeter werden auf einen Quadratmeter aufgerundet, während die restlichen Bruchteile auf einen halben Quadratmeter aufgerundet werden. Nicht berechnet werden die Flächen mit weniger als 300 Quadratzentimeter.

In der Gemeindeverordnung sind eine Reihe von Befreiungen und verschiedene Ermäßigungen vorgesehen.

Tarife der Werbesteuer

Ordentliche Werbung: Pro Jahr bis 1m² - 11,36 Euro    

Unter 3 Monate: Pro Monat bis 1 m²: 1,136 Euro      

Beleuchtete Werbung oder Leuchtreklame: +100%

Plakatierung und Plakatierungsgebühren 

Der Plakatierungsgebühr unterliegen die Plakate, deren Aushängen durch den Konzessionär auf den dazu bestimmten öffentlichen Plakatwänden erfolgt; diese Gebühr beinhaltet die eventuell geschuldete Werbesteuer.      

Die Plakate müssen auf eigene Kosten, vom Auftraggeber dem Konzessionär übergeben werden. 

Die interne Plakatierung (gemeint ist im Inneren von öffentlichen Lokalen wie Gastlokalen, Banken, Bibliotheken, Geschäften, usw.) wird von Privatpersonen oder Vereinen selbst durchgeführt. Die Plakate werden im Gemeindeamt vorgelegt, dort abgestempelt. Dann können die Plakate wieder mitgenommen und aufgehängt werden. In diesem Fall ist nur die Steuer auf die Werbung zu bezahlen. 

Die externe Plakatierung ist ausschließlich dem Konzessionär des Dienstes vorbehalten. Die Plakate werden der Firma Südpla vorgelegt, wobei auch die Dauer der Veröffentlichung, die Anzahl der anzuschlagenden Plakate, sowie jede weitere zweckdienliche Meldung mitzuteilen ist. In diesem Falle beinhaltet die geschuldete Gebühr die Steuer für die Werbung sowie die Gebühr für die Inanspruchnahme des Plakatierungsdienstes.

Tarife der öffentlichen Plakatierung 

Es wird unterschieden zwischen Plakaten betreffend

A)Werbung für eine Firma, für ein Produkt oder Werbung eines Vereines für die Abhaltung einer Feier, eines Festes, eines   Konzertes u. ä. mit Sponsoren EXTERN AUF ANSCHLAGTAFELN (Gebühr= Steuer+Dienst innerhalb Gemeinde):

 

  • Grundtarif für 1 Plakat für die ersten 10 Tage (Ausmaß bis zu 70 x 100 cm): € 1,032  
  • Für jeden weiteren Zeitraum von 5 Tagen oder Bruchteil desselben, für jedes Blatt: € 0,3099
  • Für jeden Plakatierungsauftrag von weniger als 50 Blättern wird der obgenannte Tarif um 50% erhöht
  • Plakate größer als 1 m²: 1,342 pro Blatt für die ersten 10 Tage und 0,403 für jeden weiteren Zeitraum von 5 Tagen     oder Bruchteil davon

 

INTERN IN ÖFFENTLICHEN LOKALEN (nur Steuer):

  • Grundtarif für 1 Plakat bis zu 1 Monat (Ausmaß bis zu 70 x 100 cm): € 1,136

B)Werbung eines Vereines ohne Gewinnzwecke für die Abhaltung von Feiern, Festen, Konzerten u. ä. ohne Sponsoren:       

es gilt eine Reduzierung von 50% der obengenannten Beträge

Auskünfte und Informationen erhalten Sie im Steueramt der Gemeinde, Telefon 0471 675813 oder direkt bei der Firma Südpla Srl, Kravoglstraße 2, 39012 Sinich/Meran, Telefon: 0473 247118, Fax 0473 247920, E-Mail info@sudpla.it

Verordnung: