Die Verwaltung der Friedhöfe wird durch die örtliche Friedhofskommission beratend unterstützt. Diese Kommission arbeitet ehrenamtlich.
Aufgabe der Friedhofskommission ist die Genehmigung der Errichtung und Genehmigung der baulichen Umgestaltung von Grabmälern, sofern sie nicht in die Zuständigkeit der Baubehörde fallen. Bei Streitfällen entscheidet der Bürgermeister.