Der Gemeindesekretär ist ranghöchster Beamter der Gemeinde und untersteht in funktioneller Hinsicht dem Bürgermeister. Er wird vom Gemeinderat nach den Bestimmungen des einschlägigen Regionalgesetzes ernannt und muss in das entsprechende für die Provinz Bozen eingerichtete regionale Verzeichnis eingetragen sein.