Ortstaxe - Gemeindeaufenthaltsabgabe für Nächtigungen bis 31.12.2023

Zuständig Laner Martina Ausmaß der Abgabe: a) Euro 1,60 für die Beherbergungsbetriebe laut Artikel...

Veröffentlichungsdatum:

01.06.2021

Lesedauer

1 Minute

Kategorien
Leute

Pixabay


Zuständig

Ausmaß der Abgabe:

a) Euro 1,60 für die Beherbergungsbetriebe laut Artikel 5 des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1988, Nr. 58 mit einer Einstufung von vier Sternen, vier Sternen „superior“ und fünf Sternen;

b) Euro 1,20 für die Beherbergungsbetriebe laut Artikel 5 des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1988, Nr. 58 mit einer Einstufung von drei Sternen und drei Sternen „superior“;

c) Euro 0,85 für alle anderen Beherbergungsbetriebe laut Artikel 1, Absatz 2 des Landesgesetzes vom 16. Mai 2012, Nr. 9.

Befreit sind:

a) Minderjährige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres,

b) Personal, das im Betrieb übernachtet, in dem es tätig ist,

c) Personen, die wegen Naturkatastrophen in Beherbergungsbetrieben übernachten,

d) Personen, die Pflichtpraktika von öffentlichen Bildungseinrichtungen des Landes besuchen oder an didaktischen Projekten derselben teilnehmen,

e) die Personen, die in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben und vorübergehend aufgrund von Wohnproblemen in einem Betrieb übernachten

Hier finden Sie die diesbezügliche Verordnung


Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 06.03.2024, 08:13 Uhr

Entdecken

Bekanntmachungen

Ausschreibungen, Bekanntmachungen von Wettbewerben und weitere Informationen Möglichkeiten für Bürger*innen...

News

Aktuelle Informationen über Veranstaltungen und das kulturelle Leben in der Gemeinde.

Pressemitteilungen

Amtliche Mitteilungen des Bürgermeisters, der politischen Organe und der Gemeindeämter.