[Nr. 25 / 31.01.2024 / Gemeindeausschuss]
Stock Debito und Zahlungsindikator - Bestätigung der Überprüfung zum 31.12.2023 und Verzicht der Erstellung eines Fonds für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Sinne des Art. 1, Absatz 862, Gesetzesdekret Nr. 145/2018 - unverzüglich vollstreckbar