Der Gemeinderat hat die überarbeitete Verordnung über die Einführung und Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe mit Beschluss Nr. 50 vom 29.11.2023 genehmigt. Sie tritt am 01.01.2024 in Kraft.
05.12.2023
Zuletzt aktualisiert: 27.02.2024, 15:25 Uhr