Beiträge an die Vereine

Die Gemeinde Nals vergibt im Rahmen der gegebenen finanziellen Möglichkeiten Beiträge an Vereine, Vereinigungen...

Veröffentlichungsdatum:

09.05.2024

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Die Gemeinde Nals vergibt im Rahmen der gegebenen finanziellen Möglichkeiten Beiträge an Vereine, Vereinigungen und Körperschaften des Ortes, welche keine Gewinnabsicht verfolgen und zum Wohle der örtlichen Bevölkerung eine Tätigkeit in den folgenden Sachbereichen ausüben:

•    gesundheitsfördernde Maßnahmen; 

•    Kultur, Erziehung und Bildung; 

•    Sport, Erholung und Freizeit; 

•    Zivilschutz, Umwelt- und Landschaftsschutz; 

•    Belange des Kultus; 

•    Förderung wirtschaftsbelebender Aktivitäten

 

Ordentliche Beiträge

Ordentliche Beiträge können Vereinen und Vereinigungen für ihre ordentliche, geplante Tätigkeit im Rahmen des Jahresverlaufs gewährt werden. Beitragsansuchen für das betreffende Jahr müssen jeweils bis zum 30. Juni des laufenden Jahres eingereicht werden.

 

Anlagen zum Ansuchen:

•    Bericht über die im Vorjahr durchgeführte Tätigkeit;

•    Rechnungsbericht des Vorjahres;

•    Programm für die im Bezugsjahr geplante Tätigkeit;

•    Finanzierungsplan (Haushaltsvoranschlag) des laufenden Jahres;

•    Statut und Gründungsakt (wenn nicht schon hinterlegt)

 

Einmalige Beiträge und Investitionsbeiträge

Beiträge für einmalige Ausgaben oder Investitionen (Anschaffung von Vermögensgütern). 

Beitragsansuchen für das betreffende Jahr müssen jeweils bis zum 30. September des Vorjahres eingereicht werden.

 

Anlagen zum Ansuchen:

•    Beschreibung der Zweckbestimmung und Benützung der Einrichtung sowie Darstellung der Gründe, die den Ankauf oder die Arbeiten rechtfertigen 

•    Kassabericht 

•    Kostenvoranschlag 

•    Finanzierungsplan

•    Statut und Gründungsakt (wenn nicht schon hinterlegt);

 

Für die bei der Beitragsgewährung anerkannten Gesamtkosten sind Rechnungsbelege vorzulegen. Sollte nur ein Teil der Tätigkeiten oder Investitionen durchgeführt oder belegt werden, wird ein verhältnismäßig geringerer Betrag als ursprünglich vorgesehen ausgezahlt.

 

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in den gesetzlich vorgesehenen Fällen (Investitionsausgaben u. dergl.), die Verpflichtung der Einholung und Angabe des einheitlichen Projektcodes (CUP - Codice unico di progetto) besteht.

Der CUP, sofern anwendbar, muss auf den Abrechnungsunterlagen (insbesondere auf den Rechnungen) angeführt werden.

 

Anträge, die nach den angeführten Einreichfristen eingehen, können nur mehr in begründeten Ausnahmefällen angenommen und berücksichtigt werden.


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Zuletzt aktualisiert: 09.05.2024, 11:15 Uhr

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