Gemeindekommission für Raum und Landschaft (Artikel 4 Landesgesetz 9/2018)

Die Gemeindekommission für Raum und Landschaft ist das Organ zur Unterstützung der Gemeinden bei der Prüfung von Plänen und Projekten zur urbanistischen und landschaftlichen Umwandlung des Gemeindegebiets.

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Die Gemeindekommission für Raum und Landschaft ist das Organ zur Unterstützung der Gemeinden bei der Prüfung von Plänen und Projekten zur urbanistischen und landschaftlichen Umwandlung des Gemeindegebiets.

Die Kommission besteht aus dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin oder einer Vertretung und folgenden Mitgliedern, die der Gemeinderat aus dem Verzeichnis laut Artikel 9 des Landesgesetzes Nr.9/2018 auswählt und für die Dauer der Amtsperiode des Gemeinderats bestellt, wobei in jeder Kommission eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter gilt, bei sonstiger Nichtigkeit:

  • einem/einer Sachverständigen für Baukultur,
  • einem/einer Sachverständigen für Landwirtschafts- oder Forstwissenschaften oder einem diplomierten Agrartechniker/einer diplomierten Agrartechnikerin,
  • einem/einer Sachverständigen für Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften,
  • einem/einer Sachverständigen für Raumplanung,
  • einem/einer Sachverständigen für Landschaft, der/die vom zuständigen Landesrat/von der zuständigen Landesrätin namhaft gemacht wird,
  • einem/einer Sachverständigen für Naturgefahren.

In der Gemeinde Nals wurden folgende Personen als Mitglieder ernannt:


effektive MigliederZuständigkeitErsatzmitglieder
Arch. Wolfgang PillerBaukulturArch. Verena Oberrauch
Barbara MockLandwirtschaftMarianne Erlacher
Elisabeth TinkhauserSoziales und WirtschaftTanja Werth
Arch. Klaus ValtingojerRaumordnungArch. Peter Kasal
Arch. Wolfgang ThalerLandschaftArch. Rudolf Perktold
Arch. Alois AntholerNaturgefahrenGeol. Sonja Pircher


Art der Organisation

Kommissionen

Verantwortlich

Ludwig Busetti

Vorsitzender

Orte

Gemeinde Nals

RATHAUSPLATZ 1, 39010 NALS

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 12.12.2023, 09:17 Uhr